Frage Radlagerwechsel auf Garantie?

  • shneapfla
  • shneapflas Avatar
  • Offline
  • Platinum Mitglied
  • Platinum Mitglied
  • Beiträge: 2120
  • Thanks: 0

Re: Radlagerwechsel auf Garantie?

16 Juni 2008 13:05
#110167
Allgemeingültig ist nur die Gewährleistung (Garantie ist völlig freiwillig) und die Gewährleistungsfrist für Neuteile beträgt 2 Jahre.

Hört sich erstmal gut an, hat aber den Nachteil, daß nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt.
D. h. in den ersten 6 Monaten müßte Dir der Händler beweisen, daß der Fehlern nicht von Anfang an vorhanden war und nachher müßtest Du beweisen daß er es war.

Aber ich würde den Händler einfach mal auf die Gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren hinweisen und mal gucken was er sagt.
Grüße
shneapfla
[X] <- Nail here for a new monitor

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • blue_e31
  • blue_e31s Avatar Autor
  • Offline
  • Platinum Mitglied
  • Platinum Mitglied
  • Beiträge: 916
  • Thanks: 0

Radlagerwechsel auf Garantie?

16 Juni 2008 12:50
#110166
Hallo Leute!

Ich habe letztes Jahr im Februar an meine alten Clio das Radlager wechseln lassen! Seid ein paar Tagen ist das selbe Lager wieder zu hören (nach ca. 15000 km)! :flop:
Die damalige Werkstatt meint nun, dass leider die Garantiezeit von einem Jahr vorbei währe und ein Austausch(kostenlos) nicht möglich ist! :x
ATU und andere Werkstätten geben aber (auf Anfrage) 2 Jahre Garantie aus ihre Radlagerteile!

Was nun...hat jeder Hersteller andere Garantiezeiträume oder gibt es einen
allgemein gültigen Wert?!

MfG blue_e31
WI-OE 31

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.