Frage rechtliche Frage

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Re: rechtliche Frage

29 März 2011 22:18
#176665
Nun ja, auch bei mir stellt sich ein Verständnisproblem dar.
Alex hat seine Entscheidung bereits mehrfach kundgetan und wollte nur im Anschluß der Vollständigkeit halber die Frage rechtlich geklärt wissen.
Da erwarte ich bestenfalls eine Paragraphenschlacht unter den Rechts-Experten, oder solche, die es sein/werden wollen.
Keinesfalls moralischen Belehrungen und schon gar keine persönlichen Angriffe.
(nein, bis jetzt konnte ich keine erkennen, aber "wehret den Anfängen")
Also haut Euch weiter die §§ um die Ohren, studiert die AGB's des gesamten Internets und überbrückt die Zeit bis zur nächsten Antwort mit einem kühlen Hefe-Weizen. :harhar:
Wären solche Fragen eindeutig zu beantworten, müssten wir für Motzi sammeln gehen. :mrgreen-angel:

Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei unterschiedliche Schuhe.
 
Gruß Mike.

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Re: rechtliche Frage

29 März 2011 21:56
#176658
Ich versteh' jetzt das Problem nicht ganz :roll:

Der Verkäufer kann nicht liefern. Nicht schön aber ist so.

Gehen wir mal davon aus, daß man einen gleichwertigen
Artikel woanders für 5 €uronen mehr bekommen könnte.

Der Schaden würde sich also immerhin auf die gigantischen
Betrag von 5,00 €uro + Buchungskosten 0,60 €uro + ein bis
zwei Telefonate à (angenommen) 2,50 €uro summieren.

Versucht mal einen Anwalt zu begeistern, für die Streitsumme
von 9,10 €uro eine Klage einzureichen ...

:mrgreen:

Sofern der Verkäufer die bereits gezahlte Kohle zurückzahlt
würde ich da nicht mal zucken.

Bis denne,

Hoerky
Bis denne, Hoerky

Das Leben ist viel zu kurz um immer vernünftig zu sein !

8-facher Pokalsieger :-)
31-facher Pokal-Überreicher ;-)
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Hollandfahrrad(wie neu, da kaum benutzt)

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Re: rechtliche Frage

29 März 2011 21:15
#176646
Die Amazon.de A-bis-z-Garantie
Informationen zur A-bis-z-Garantie.

Was ist die Amazon.de A-bis-z-Garantie?

Wann kann ich die Amazon.de A-bis-z-Garantie beantragen?

Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Amazon.de A-bis-z-Garantie?
Welchen Betrag deckt die Amazon.de A-bis-z-Garantie ab?

Was kostet die Inanspruchnahme der Amazon.de A-bis-z-Garantie?

A-bis-z-Garantie beantragen

Wie melde ich meinen Anspruch an?

Wann wähle ich den Grund "Bestellung zurückgeschickt" aus?

Wann wähle ich den Grund "Artikel nicht/zu spät erhalten" aus?

Wann wähle ich den Grund "Bestellung enthielt falsche/defekte/beschädigte Artikel" aus?
Was passiert nach Beantragung der Amazon.de A-bis-z-Garantie??

Nach Beantragung der A-bis-z-Garantie
Wie storniere ich einen offenen A-bis-z-Garantie-Antrag?

Ich habe die A-bis-z-Garantie erfolgreich in Anspruch genommen. Nun ist die Bestellung doch noch angekommen. Was mache ich jetzt?

Warum wurde mein Antrag auf die Amazon.de A-bis-z-Garantie abgelehnt?

Bitte lesen Sie sich diese Richtlinien sorgfältig durch und klicken Sie dann auf den unten stehenden Schaltknopf, um die A-bis-z-Garantie zu beantragen.

Was ist die Amazon.de A-bis-z-Garantie?
Wir möchten, dass Ihnen das Einkaufen bei Amazon.de Marketplace Freude macht. Daher stehen wir für die Sicherheit Ihrer Bestellungen bei Marketplace-Verkäufern ein, wenn die Bezahlung über die Website von Amazon.de erfolgt. Die Amazon.de A-z-Garantie umfasst den Zustand des von Ihnen erworbenen Artikels wie auch seine fristgerechte Lieferung.

Wann kann ich die Amazon.de A-bis-z-Garantie beantragen?

Sie können die A-z-Garantie beantragen, wenn Sie eine materielle Ware von einem Drittanbieter erworben haben, der über die Website von Amazon.de verkauft (einschließlich Amazon.de Marketplace). Bitte beachten Sie die Ausschlussliste für die Fälle, die nicht über die A-z-Garantie abgedeckt sind.

Eine der drei folgenden Voraussetzungen muss ebenfalls für die Inanspruchnahme der A-z-Garantie vorliegen:

Sie haben den Verkäufer über die Website von Amazon.de bezahlt, aber der Verkäufer hat die Ware innerhalb von 3 Kalendertagen nach dem letztmöglichen voraussichtlichen Lieferdatum oder, wenn dies früher ist, 30 Tage nach Aufgabe der Bestellung nicht geliefert. Oder
Sie haben den Artikel erhalten, dieser war jedoch defekt, beschädigt oder entsprach nicht der vom Verkäufer abgegebenen Beschreibung. Oder
Sie haben den Artikel gemäß einer Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Verkäufer an den Verkäufer retourniert und der Verkäufer hat die vereinbarte Erstattung nach Erhalt der retournierten Ware nicht veranlasst.
Bevor Sie die A-z-Garantie beantragen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den Verkäufer über Mein Konto kontaktieren:

Rufen Sie die betreffende Bestellung auf.
Gehen Sie bei der Bestellübersicht auf "Probleme mit dieser Bestellung?" und anschließend auf "Verkäufer kontaktieren".
Bitte geben Sie dem Verkäufer 3 Werktage Zeit, um die Angelegenheit zu regeln.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Artikel erhalten haben, der defekt ist oder nicht der vom Verkäufer abgegebenen Beschreibung entsprach, müssen Sie den Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kontaktieren, um ihn nach den Rückgabemodalitäten zu befragen.
Sie können die A-z-Garantie beantragen, wenn der Verkäufer nicht antwortet oder die Angelegenheit nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird.

Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Amazon.de A-bis-z-Garantie?

Zahlungsmethode

Der Artikel muss von einem Drittanbieter (das heißt einem anderen Verkäufer als Amazon.de selbst) über die Amazon.de-Website erworben worden sein.
Der Käufer erwarb materielle Waren von einem Verkäufer oder einem Verkaufspartner, der über die Amazon.de-Website verkauft (einschließlich Amazon.de Marketplace).
Die Zahlung muss über Amazon.de Marketplace stattgefunden haben. Bei Zahlung außerhalb von Amazon.de Marketplace verfällt Ihr Garantieanspruch.
Fristen für die Beantragung

Die Wartezeit für die Inanspruchnahme der A-z-Garantie beträgt 3 Kalendertage nach dem spätesten voraussichtlichen Lieferdatum oder, wenn dies früher ist, 30 Tage nach Aufgabe der Bestellung. Sie können den Antrag bis zu 90 Tage nach Bestelldatum stellen.

Garantiebestimmungen

Wenn der von Ihnen erworbene Artikel nach 30 Tagen nach Versanddatum defekt wird und noch unter die Gewährleistungsfrist/Herstellgarantie fällt, können Sie auch den Hersteller für eine Reparatur oder einen Austausch des Geräts kontaktieren.
Maximale Inanspruchnahme der A-z-Garantie

Jeder Käufer kann die Garantie insgesamt nur fünfmal für Käufe von Drittanbietern (Verkäufern) auf der Website von Amazon.de in Anspruch nehmen.

Von der A-z-Garantie ausgeschlossene Fälle

Die folgenden Artikel sind von der A-z-Garantie ausgeschlossen: Zahlungen für Dienstleistungen, digitale Produkte, geldwerte Zahlungsarten (einschließlich Geschenkgutscheine).

Wenn Sie per Kreditkarte oder Bankeinzug bezahlen und Ihre ausstellende Bank die Abbuchung widerrufen hat, können Sie die A-z-Garantie nicht in Anspruch nehmen.

Als Käufer können Sie die A-z-Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie in einem der folgenden Länder Ihren Wohnsitz haben:
Amerikanisch-Samoa, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, China, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich, Französisch Polynesien, Griechenland, Grönland, Großbritannien (England, Nordirland, Schottland und Wales), Guam, Guernsey, Hong Kong, Indien, Irland, Island, Isle of Man, Israel, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Kroatien, Republik Korea, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marshallinseln, Mikronesien, Mexiko, Neukaledonien, Neuseeland, Niederlande, Nördliche Marianen, Norwegen, Österreich, Palau, Polen, Portugal, Russland, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südafrika, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich der US-Schutzgebiete), Zypern.
Die Zahlung muss über Amazon.de Marketplace stattgefunden haben.
Welchen Betrag deckt die Amazon.de A-bis-z-Garantie ab?

Käufer, die Bestellungen bei Amazon.de Marketplace über die Website von Amazon.de bezahlen, erhalten bis zu EUR 2.500 (einschließlich Versandkosten).

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Re: rechtliche Frage

29 März 2011 21:06
#176643
Das wird helfen,A-Z Garantie bei Amazon.Habe ich selber schon in Anspruch genommen.
Wann kann ich die Amazon.de A-bis-z-Garantie beantragen?

Sie können die A-z-Garantie beantragen, wenn Sie eine materielle Ware von einem Drittanbieter erworben haben, der über die Website von Amazon.de verkauft (einschließlich Amazon.de Marketplace). Bitte beachten Sie die Ausschlussliste für die Fälle, die nicht über die A-z-Garantie abgedeckt sind.

Eine der drei folgenden Voraussetzungen muss ebenfalls für die Inanspruchnahme der A-z-Garantie vorliegen:

Sie haben den Verkäufer über die Website von Amazon.de bezahlt, aber der Verkäufer hat die Ware innerhalb von 3 Kalendertagen nach dem letztmöglichen voraussichtlichen Lieferdatum oder, wenn dies früher ist, 30 Tage nach Aufgabe der Bestellung nicht geliefert. Oder
Sie haben den Artikel erhalten, dieser war jedoch defekt, beschädigt oder entsprach nicht der vom Verkäufer abgegebenen Beschreibung. Oder
Sie haben den Artikel gemäß einer Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Verkäufer an den Verkäufer retourniert und der Verkäufer hat die vereinbarte Erstattung nach Erhalt der retournierten Ware nicht veranlasst.
Bevor Sie die A-z-Garantie beantragen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den Verkäufer über Mein Konto kontaktieren:

Rufen Sie die betreffende Bestellung auf.
Gehen Sie bei der Bestellübersicht auf "Probleme mit dieser Bestellung?" und anschließend auf "Verkäufer kontaktieren".
Bitte geben Sie dem Verkäufer 3 Werktage Zeit, um die Angelegenheit zu regeln.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Artikel erhalten haben, der defekt ist oder nicht der vom Verkäufer abgegebenen Beschreibung entsprach, müssen Sie den Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kontaktieren, um ihn nach den Rückgabemodalitäten zu befragen.
Sie können die A-z-Garantie beantragen, wenn der Verkäufer nicht antwortet oder die Angelegenheit nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird.

Geld gibt es auf jedenfall wieder.

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Re: rechtliche Frage

29 März 2011 12:01
#176608
Ich frag mich nur eines, was ist so schwer den Satz an den Verkäufer zu schreiben???
Man kann hier alles totdiskutieren aber wer nicht will der hat schon, ich mache mir doch nicht jetzt schon gedanken ob ich es einklage oder nicht ob ich einen Rechtsanwalt brauche oder nicht.

Egal...........
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und US Oldie´s
Auf die Dauer hilft nur BMW Power!
Meine Arbeit www.mytuningfactory.de

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Re: rechtliche Frage

29 März 2011 08:51
#176598
Manche Menschen haben halt die Zeit andere zu verklagen, weil sie im Leben sonst nichts haben!
Die überschriftlich hiess "rechtliche Frage" und nicht "moralische Frage".

Mein Ceterum Censeo ... wenn Leute ungestraft hier im Lande Mist bauen dürfen, dann darf sich nachher keiner beschweren wenn hier im Lande nur Mist gebaut wird.

Bagatellgrenzen kann man gerne diskutieren, aber grundsatz sollte schon sein daß man sich an gewisse Regeln und Gesetze halten soll.
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Re: rechtliche Frage

29 März 2011 08:46
#176597
Manche Menschen haben halt die Zeit andere zu verklagen, weil sie im Leben sonst nichts haben!

Souveränität beweist das nicht!

Wer wegen solchen Lächerlichkeiten eine Klage anstrebt zeugt eher von Minderwertigkeitskomplexen weil er sich auf keinerlei anderer Weise profilieren kann.

Die gleiche Gesellschaftsebene wie Abmahnanwälte! Die Unterste!

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Re: rechtliche Frage

28 März 2011 21:41
#176564
Wenn der VK behauptet, der falsche Preis sei durch einen Fehler zustandegekommen und er habe einen solchen Preis von vornherein nicht abgeben wollen, kann er den Vertrag wegen Erklärungsirrtum nach § 119, 142 BGB rückwirkend anfechten.

Wer die Willenserklärung anficht, ist grundsätzlich verpflichtet, den Vertrauensschaden gemäß § 122 BGB zu ersetzen.

D.h. Du kannst das Teil woanders kaufen und die Differenz aus dem Geschäft mit dem ursprünglichen einklagen.
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Re: rechtliche Frage

28 März 2011 20:57
#176546
Hi Alex,

ohne Einzelheiten zu kennen: Wenn der VK behauptet, der falsche Preis sei durch einen Fehler zustandegekommen und er habe einen solchen Preis von vornherein nicht abgeben wollen, kann er den Vertrag wegen Erklärungsirrtum nach § 119, 142 BGB rückwirkend anfechten.

Tipp: Auf Rückabwicklung (=Rückbuchung) bestehen, der Ärger lohnt nicht.

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Re: rechtliche Frage

28 März 2011 20:37
#176541
Wenn in den AGB´s "Irrtümer und Druck(Schreib)fehler vorbehalten" steht, dann kannst du nicht auf die Lieferung bestehen, da es sich in diesem Falle um einen Irrtum handelt.

Diesen Passus findest du zum Beispiel auch immer auf Werbeprospekten im Briefkasten!

Ein dahingehender Rechtsstreit würde sich im Bereich von 9 Monaten bis 36 Monaten drehen, ob du dir den Stress antun möchtest, musst du selber wissen. Rauskommen wird dabei zu 99% eine Verfahrenseinstellung.

Manche Menschen mögen es, sich dauerhaft mit anderen herumzustreiten, ob du zu solch einem Typ Mensch gehörst, musst du selbst entscheiden.

Moralisch solltest du dir aber sicher sein, dass dir NIEMALS Fehler unterlaufen!

Wenn ich so in meine Vergangenheit schweife, erinnere ich mich an einige Fehler bei denen meine Mitmenschen nachsichtig mit mir waren!

Grundsätzlich ist dies eine Lebenseinstellung!
Entweder geht man entspannt oder jähzornig durchs Leben. Letzteres verursacht über kurz oder lang Magengeschwüre.

Nimms gelassen, das beweist Größe

Liebe Grüße

Markus

Wie schon erwähnt, ich werde nichts unternehmen, solange ich auch mein Geld wieder bekomme. Es geht mir ja nicht darum, einen abzuzocken, mir ging es nur um die juristische Lage. :winken:
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Re: rechtliche Frage

28 März 2011 20:17
#176538
Wenn in den AGB´s "Irrtümer und Druck(Schreib)fehler vorbehalten" steht, dann kannst du nicht auf die Lieferung bestehen, da es sich in diesem Falle um einen Irrtum handelt.

Diesen Passus findest du zum Beispiel auch immer auf Werbeprospekten im Briefkasten!

Ein dahingehender Rechtsstreit würde sich im Bereich von 9 Monaten bis 36 Monaten drehen, ob du dir den Stress antun möchtest, musst du selber wissen. Rauskommen wird dabei zu 99% eine Verfahrenseinstellung.

Manche Menschen mögen es, sich dauerhaft mit anderen herumzustreiten, ob du zu solch einem Typ Mensch gehörst, musst du selbst entscheiden.

Moralisch solltest du dir aber sicher sein, dass dir NIEMALS Fehler unterlaufen!

Wenn ich so in meine Vergangenheit schweife, erinnere ich mich an einige Fehler bei denen meine Mitmenschen nachsichtig mit mir waren!

Grundsätzlich ist dies eine Lebenseinstellung!
Entweder geht man entspannt oder jähzornig durchs Leben. Letzteres verursacht über kurz oder lang Magengeschwüre.

Nimms gelassen, das beweist Größe

Liebe Grüße

Markus

:winken:

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Re: rechtliche Frage

28 März 2011 19:11
#176531
Was mich an der ganzen Sache leicht wundert, Amazon bucht bei uns schon seit jahren ab, aber grundsätzlich erst nachdem der Artikel schon bei uns angekommen ist. Auch wenn der eigentlich Anbieter ein Drittanbieter ist.

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Re: rechtliche Frage

28 März 2011 12:28
#176511
Die Frage ist, wer abgebucht hat.
Zunächst gab es das Angebot, dass hat er angenommen durch Bestellung. Der Vertrag kommt dadurch aber noch nicht zu stande. Erst wenn das Geschäft/Anbieter bestätigt (eventuell durch Abbuchung. Aber ev. hat Amazon abgebucht und behält die Provision und leitet die Zahlung weiter. Und diese Zahlung wurde/wird nicht angenommen vom Anboeter).

Das ganze dient ja grade zum Schutz des Anbieters vor solchen Software-/oder Einstellfehlern.

Eventuell reicht die Abbuchung als Vertragsabschluss (falls der Anbieter selbst gebucht hat).

Dazu gibt es aber genug Themen im Internet, hatte das vor Monaten oder so schon mal so grob durch.
Da würde ich also einfach rescherschiweren, wie es mit Einzugsermächtigung als Zahlungsmethode aussieht. Sicher sind gute-frage.net und Rechtsportale hilfreicher.

z.B.: www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=223730&ccheck=1
Das Fettgedruckte ind er Mitte der Seite...

wenig weiter unten:
Es mag auch richtig sein, dass im Versandhandel grundsätzlich erst die Übersendung des bestellten Artikels als konkludente Annahmeerklärung zu werten ist. Sendet die Beklagte dem Kunden unter diesen Umständen einen anderen als den bestellten Artikel zu, gilt diese Änderung gemäß § 150 Abs. 2 BGB als Ablehnung der Bestellung verbunden mit einem neuen Antrag der Beklagten, einen Kaufvertrag über die von ihr ausgewählte Ware zu schließen. Ein Vertrag über diese geänderte Leistung kommt dann nur zustande, wenn der Kunde das neue Angebot annimmt.

Gleichwohl erscheint es nicht als ausgeschlossen, dass in bestimmten Fällen schon vor der Zusendung des bestellten Artikels oder eines Ersatzartikels ein Vertrag zustande kommt. Dies kommt etwa dann in Betracht, wenn die auf der Internetseite der Beklagten vorgesehene Bestätigung der Bestellung, deren Wortlaut das Berufungsgericht nicht festgestellt hat, so formuliert wäre, dass sie aus der Sicht eines verständigen Kunden nicht nur als Bestätigung des Zugangs seines Kaufangebots, sondern als dessen Annahme zu verstehen wäre . Des weite
850i, Calypsorot colorline (rot/schw.), AHK, EDC, ...alles außer CD-Wechsler und Anhängerkuppl.

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Re: rechtliche Frage

28 März 2011 11:03
#176507
Ja, keine Chance.
Der Vertrag kam noch nicht zu stande.

Quatsch - Ware ist bezahlt - damit ist der Vertrag von Käuferseite erfüllt.
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Re: rechtliche Frage

28 März 2011 09:52
#176501
Wenn ich im Geschäft bezahle, dann kann man mich am Verlassen des Geschäfts hindern und sagen, dass mir der Artikel doch nicht verkauft wird? Komische Sache ...

Das Geld ist wie gesagt schon abgebucht worden. Aber seis drum, ich werde das nicht weiter verfolgen und mir mein Geld zurück erstatten lassen.
CDRDJ /// Alex F.
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Re: rechtliche Frage

28 März 2011 09:36
#176500
Ja, keine Chance.
Der Vertrag kam noch nicht zu stande.
850i, Calypsorot colorline (rot/schw.), AHK, EDC, ...alles außer CD-Wechsler und Anhängerkuppl.

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Re: rechtliche Frage

28 März 2011 06:57
#176496
@Alex: Keine Chance...
Eine falsch ausgezeichnete Ware kann an der Kasse zu einem anderen Preis verrechnet werden. Solltest Du nun Rabatz machen --> hat der Verkäufer diesen Artikel plötzlich nicht mehr im Angebot und tritt vom Verkauf zurück.
Dieses Recht hast Du auch!!

Erklärung: Ein Verkäufer darf seine Artikel nicht unter dem Einkaufspreis verkaufen - unlauterer Wettbewerb - würde sich Strafbar machen.

Sicherlich wird der eine oder andere den passenden Paragraphen dazu finden - aber das ist nur Pillepallle

Fazit:
Schnapp nicht gemacht, nicht Betrag Normalpreis vs. Schnapppreis gespart sondern den kompletten Verkaufspreis :top:

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Re: rechtliche Frage

28 März 2011 00:01
#176491
Rechtsschutz... :top:

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Re: rechtliche Frage

27 März 2011 23:30
#176490
Naja, das müsste man dann ja einklagen und über einen Anwalt laufen lassen und das kostet ja auch wieder ne Stange Geld. Das will ich mir eigentlich nicht antun.
CDRDJ /// Alex F.
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Re: rechtliche Frage

27 März 2011 23:23
#176489
Naja nicht ganz, Amazon ist nur ein Zwischenhändler in diesem Fall der eine Provision erhält, das System arbeitet vollautomatisch. Der Verkäufer muß noch nicht mal etwas abgesendet haben dies ist aber trotzdem egal, wenn es zum Preis im Internet (Shop) ausgezeichnet ist und du dies bestellst ist er zur Lieferung verpflichtet.
Es gibt hierzu sogar rechtsgültige Urteile und ich mußte auch schon ein paar mal in die eigene Tasche greifen weil sich Preise geändert haben.

Gruß
Harald
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Re: rechtliche Frage

27 März 2011 23:18
#176488
Eine richtige Rechnung bekommt man ja bei Amazon leider nicht, eben nur diese Standardemails, eben Bestellbestätigung und Versandbestätigung. Ich dachte, wenn das Geld abgebucht wurde und eine Versandbestätigung ausgestellt wurde (die ja nur der Verkäufer auslösen kann), dann gilt der Kaufvertrag und ich habe alle Verpflichtungen, die sich daraus für mich ergeben, bereits erfüllt.
CDRDJ /// Alex F.
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Re: rechtliche Frage

27 März 2011 23:16
#176487
Wie gesagt, wenn du eine Rechnung hast setze ihn in Lieferverzug und bestehe auf Erfüllung des Vertrages!!!

Hier reicht ein einfacher 1 Zeiler an den Lieferanten.
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Re: rechtliche Frage

27 März 2011 23:13
#176486
Da wird nix kommen, habe ja vom Verkäufer eine Mail erhalten, dass er diesen Artikel nicht verschicken wird :flop:

Richtig, ich habe eine Bestellbestätigung von Amazon bekommen, das Geld wurde bereits von meinem Konto abgebucht und heute kam eine Versandbestätigung. Vorhin kam aber die Mail vom Verkäufer ...
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Re: rechtliche Frage

27 März 2011 23:13
#176484
Hallo,

hast du wirklich eine Rechnung bekommen oder eine Bestellbestätigung?
Solltest du eine Rechnung erhalten haben kannst du auf ein Lieferung zu diesem Preis bestehen, sprich du setzt den Lieferanten in Lieferverzug und bestehst auf Erfüllung des Vertrages!
Wenn Mehrkosten entstehen muß dies der Lieferant tragen und nicht du, alles andere wäre eine Kulanzsache unter euch beiden.

Gruß
Harald
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Re: rechtliche Frage

27 März 2011 23:12
#176483
warten ob die Ware kommt. Wenn ja behalten du kannst ja nichts dafür...Selber schuld.
Eine Emission energiereicher Strahlungsquanten seitens des Zentralgestirns des Solarsystems manifestiert sich exterritorial.

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